Spätestens 2025 sind Vorstände und Geschäftsführung auch von kleineren Unternehmen (ab 50 Mitarbeitenden) gefordert, sich umfassend und nachweisbar gegen Cyberangriffe abzusichern. Mit dem Inkrafttreten der neuen europäische NIS2-Gesetzgebung sollen internationale Lieferketten geschützt werden.
Die Richtlinie EU 2022/2555 – kurz NIS 2 – wird auch in Deutschland kommen. Sie soll für ein Mindestmaß an Cybersicherheit im EU-Raum sorgen.Die Richtlinie EU 2022/2555 – kurz NIS 2 – wird auch in Deutschland kommen. Sie soll für ein Mindestmaß an Cybersicherheit im EU-Raum sorgen.

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